Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland Glücksspielstaatsvertrag 2021 GlüStV 2021
Stattdessen ist im Gesetz eine umfassende Evaluierung für das Jahr 2026 vorgesehen. Trotz des Fortschritts, den der Glücksspielstaatsvertrag 2021 gebracht hat, steht das Regelwerk zunehmend in der Kritik. Viele Marktteilnehmer, Experten und Spieler sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf – sowohl in der praktischen Umsetzung als auch in der Zielerreichung.
§ 27e Aufgaben der Anstalt
- 2 und 3 und die ihnen nach Landesrecht gleichstehenden Befugnisse gelten – auch wenn im Bescheid eine kürzere Frist festgelegt ist – bis zum 31.
- (3) Veranstalter und Vermittler müssen eine Funktion zur Verfügung stellen, mit der festgelegt werden kann, dass Gewinne über einem bestimmten Betrag automatisch ausgezahlt werden.
- Im Rahmen vom Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) haben sich die Länder auf gemeinsame Vorgaben zur Durchführung von Glücksspielen in Deutschland, also ein einheitliches Glücksspielrecht, geeinigt.
- Für das Vergabeverfahren war das Bundesland Hessen zuständig.
Wird eine geplante Veränderung vollzogen, die nicht nach Satz3 als unbedenklich bestätigt werden kann, ist die Erlaubnis zu widerrufen; das Nähere des Widerrufs richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Landesrecht. (6) Die Veranstalter und Vermittler von Lotterien im Internet haben der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde vierteljährlich die Zahl der Spieler und die Höhe der Einsätze jeweils geordnet nach Spielen und Ländern zum Zwecke der Evaluierung zu übermitteln. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels den Zielen des § 1 zuwiderläuft. (6) Wettvermittlungsstellen sind in die Vertriebsorganisation von Sportwettveranstaltern eingegliederte Vertriebsstellen entweder des Wettveranstalters oder von Vermittlern, die Wettverträge ausschließlich im Auftrag eines Wettveranstalters vermitteln. (3) Für Spielhallen, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, gelten nur die §§ 1 bis 3, § 4 Absatz 1, 3 und 4 Satz 2, §§ 5, 6, 7 bis 8d und 23 sowie die Vorschriften des Siebten und Zehnten Abschnitts.
Die europäischen Regelungen und Entscheidungen haben in den letzten Jahren zu einer Liberalisierung des Glücksspielrechts in vielen EU-Staaten geführt. Dennoch bleibt das Glücksspielrecht weiterhin primär eine Angelegenheit der nationalen Gesetzgebung. Der Fachbeirat (§ 10 Abs. 1 Satz 2) zuvor die Auswirkungen des neuen Angebotes unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 auf die Bevölkerung untersucht und bewertet hat und2. Der Veranstalter im Anschluss an die Einführung dieses Glücksspiels der Erlaubnisbehörde über die sozialen Auswirkungen des neuen Angebotes berichtet. Juni 2021 außer Kraft, sofern nicht die Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt.
Erfolgen erforderliche Änderungen in kürzeren Zeitabständen. Sollten Ihnen Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel oder Werbung hierzu auffallen, nutzen Sie gern das Kontaktformular, welches die GGL auf ihrer Webseite breitstellt, um diese zu melden. Die GGL hält das deutsche Strafrecht für anwendbar, sofern die Teilnahme am Online-Glücksspiel innerhalb Deutschlands möglich und die Werbung innerhalb Deutschlands abrufbar ist bzw. Auch wenn teilweise die Symbole von Zahlungsdienstleistern noch auf illegalen Glücksspielseiten abgebildet werden, ist ein Zahlungsverkehr darüber in der Regel aus Deutschland nicht mehr bruce bet möglich.
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen. In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen. (4) Die Länder erlassen gemeinsame Richtlinien zur Konkretisierung von Art und Umfang der nach den Absätzen 1 bis 3 erlaubten Werbung (Werberichtlinie). Sie stützen sich auf die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von Werbung auf jugendliche sowie problematische und pathologische Spieler. Vor Erlass und wesentlicher Änderung der Werberichtlinie ist den beteiligten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
1 bis 4, §§ 5 bis 8, 20 und 23 sowie die Vorschriften des Neunten Abschnitts. Zudem gibt es nunmehr eine zentrale Sperrdatei, in welcher alle Menschen vermerkt sind, die sich mit einer Selbstsperre belegt haben. Um zu überprüfen, ob jemand in dieser Datei vermerkt ist, sind zum Beispiel Spielbanken verpflichtet, vor dem Zutritt eine Kontrolle des Personalausweises durchzuführen.
Kern des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags (auch zu finden unter Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) war eine Übergangsregelung für alle 35 Bewerber auf die Sportwettenkonzessionen. Online-Sportwetten nach dem GlüStV eine Lizenz benötigen, ist keine neue Regelung und gilt nicht erst seit 2021. Allerdings gab es jahrelang keine Konzessionsausgabe in und für Deutschland. Dementsprechend war auch legales Glücksspiel über das Internet hierzulande nicht möglich – es galt ein Verbot. Darüber haben sich insbesondere Anbieter von Online-Sportwetten hinweggesetzt.
(2) Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt. (9) Für Online-Casinospiele gelten nur die §§ 1 bis 4, 5 bis 9a, 22c und 23 sowie die Vorschriften des Zehnten Abschnitts. (7) Für virtuelle Automatenspiele gelten nur die §§ 1 bis 9a, 22a und 23 sowie die Vorschriften des Zehnten Abschnitts.
Regulierung des Online-Glücksspiels
Die für die Führung der Limitdatei zuständige Behörde kann bestimmen, dass die in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten durch ein Pseudonym ersetzt werden dürfen, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Funktion der Limitdatei nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich darf eine anbieterbezogene Kennung des Spielers verarbeitet werden, jedoch nicht im Zusammenhang mit den in Satz 3 Nummer 1 bis 4 genannten personenbezogenen Daten gespeichert werden. (2) Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche anbieterbezogene tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits einzurichten.
(3) Die Zahl der Konzessionen ist zur Erreichung der Ziele des § 1 zu beschränken. Sie kann aufgrund von Ergebnissen der Evaluierung sowie einer wissenschaftlichen Untersuchung oder der Bewertung des Fachbeirats entsprechend § 9 Abs. 5 durch einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen festgelegt, erhöht oder gesenkt werden, um die Erreichung der Ziele des § 1 besser zu gewährleisten. (4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.
Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer der Sperre nach § 8a Absatz 6 gestellt werden. Wird kein Antrag nach Satz 1 gestellt, endet die Sperre nicht. (8) Der Anschluss an die Datei nach Absatz 2 und deren Nutzung sind für den Erlaubnisinhaber kostenpflichtig. Die Veranlassung nach Absatz 4 durch den Spieler ist kostenfrei. (6) Die Datei nach Absatz 2 kann gemeinsam mit der Limitdatei nach § 6c geführt werden. Wird die Datei gemeinsam geführt, findet Absatz 5 mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Daten nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 unverzüglich zu löschen sind; im Übrigen findet § 6c Absatz 8 Anwendung.
Im gesamten Bundesgebiet gibt es heute 71 staatlich konzessionierte Spielbanken, von denen einige bereits seit ein paar Jahrhunderten existieren. Die deutschen Spielbanken haben ihren Ursprung hauptsächlich in Kurorten, wo sie der Unterhaltung wohlhabender Gäste dienen sollten. Die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel beobachtet und dokumentiert die fortlaufende Entwicklung. In diesem Beitrag beleuchten wir die Geschichte des legalen Glücksspiels von seinen Anfängen in stationären Spielstätten bis zum Online-Glücksspiel und der heutigen Regulierung durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021).
Die Spielregeln und der Gewinnplan müssen leicht aufrufbar sein und für den Spieler leicht verständlich beschrieben werden. Dem Spieler sind die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je einen Euro Spieleinsatz erkennbar anzuzeigen. Die Anzeige muss dort erfolgen, wo der Spieleinsatz getätigt werden kann. (5) Das Nähere zu Wettvermittlungsstellen regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.
